zurück zu IT&W

Offiziell: »Abzocke« ist Unmutsäußerung vom 06. Apr. 2006 aus "Blogs & Ähnliches"

pic»Die Euroweb Internet GmbH musste am heutigen Mittwoch vor dem Landgericht Düsseldorf eine Schlappe hinnehmen. Das Gericht lehnte es ab, einem unzufriedenen Euroweb-Kunden per Einstweiliger Verfügung die Weitergabe von Erfahrungsberichten zu verbieten. Das auf die Erstellung von Firmenwebseiten spezialisierte Unternehmen war in den vergangenen Wochen besonders in Foren und Weblogs in die Kritik geraten, weil es negative Äußerungen über das Unternehmen mit juristischen Schritten unterbinden wollte. [...]

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Düsseldorf machte in der Verhandlung schnell klar, dass er dem Antrag wenig Chancen einräumte. Geisler und Euroweb stünden in keinem Wettbewerbsverhältnis, daher sei das Wettbewerbsrecht hier nicht anwendbar. Auch die Grenze zu Beleidigung und übler Nachrede sah er nicht überschritten: “Zur Demokratie gehört ein Diskurs unter den Menschen”, erklärte der Richter. Die in der Mail enthaltenen Formulierungen wie “Abzocke” oder “über den Tisch ziehen” sah er nicht als unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern als Unmutsäußerungen, die von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind. Allerdings mahnte er den Handwerker Geisler, vorsichtig bei dem zu sein, was er verbreite: “Es ist immer schwierig, eine Abgrenzung zu treffen."« [weiterlesen bei Heise].

Was der hier abgebildete Armleuchter (einflammig, Weichholz, Hand aus Wolke ragend, teilweise vergoldet. Österreich Mitte 18. Jhdt.) mit dieser Nachricht zu tun haben soll, überlassen wir ausschließlich der Phantasie unserer Leser: die Gedanken sind frei, auch ohne Gerichtsurteil.


bisschen Senf dazu?

zurück zu IT&W

Diese Version von IT&W ist geschlossen, und damit auch der Senfkeller...
Hier geht IT&W weiter . Nur registrierte Leser können kommentieren. Bitte anmelden oder registrieren. - Passwort vergessen? -->